Hautkrebs als Berufskrankheit
Menschen, die über viele Jahre im Freien gearbeitet haben – etwa Bauarbeiter, Dachdecker, Zimmerleute oder Landwirte – sind durch die intensive UV-Strahlung einem deutlich erhöhten Risiko für weißen Hautkrebs ausgesetzt.
Bestimmte Hautkrebsformen wie:
- Plattenepithelkarzinome
- Aktinische Keratosen
- Morbus Bowen
gelten daher als anerkannte Berufskrankheiten.
Was bedeutet das für Sie?
Wird der Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Behandlungskosten – oft sogar über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus:
- Keine Rezeptgebühr
- Kostenübernahme für Photodynamische Therapie (PDT) und Laserbehandlungen
- Erstattung nicht rezeptpflichtiger Produkte wie Sonnenschutzpräparate
- Fahrtkostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit
- Renten- oder Entschädigungszahlungen je nach individuellem Krankheitsbild
Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Anerkennung besteht auch im Rentenalter – die Anerkennung erfolgt rückwirkend, selbst wenn bereits Altersrente bezogen wird.
Sichern Sie sich Ihre Ansprüche – wir beraten Sie gern zur Berufskrankheitserkennung.
