Hautkrebs als Berufskrankheit

Menschen, die über viele Jahre im Freien gearbeitet haben – etwa Bauarbeiter, Dachdecker, Zimmerleute oder Landwirte – sind durch die intensive UV-Strahlung einem deutlich erhöhten Risiko für weißen Hautkrebs ausgesetzt.

Bestimmte Hautkrebsformen wie:

  • Plattenepithelkarzinome
  • Aktinische Keratosen
  • Morbus Bowen

gelten daher als anerkannte Berufskrankheiten.

Was bedeutet das für Sie?

Wird der Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Behandlungskosten – oft sogar über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus:



  • Keine Rezeptgebühr
  • Kostenübernahme für Photodynamische Therapie (PDT) und Laserbehandlungen
  • Erstattung nicht rezeptpflichtiger Produkte wie Sonnenschutzpräparate
  • Fahrtkostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit
  • Renten- oder Entschädigungszahlungen je nach individuellem Krankheitsbild


Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Anerkennung besteht auch im Rentenalter – die Anerkennung erfolgt rückwirkend, selbst wenn bereits Altersrente bezogen wird.


Sichern Sie sich Ihre Ansprüche – wir beraten Sie gern zur Berufskrankheitserkennung.